Zweck des Vereins dreidrei e.V. ist die Trägerschaft von Kunst und Kultur.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S.d. §§ 51, 52 AO. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Organisation und Durchführung kultureller Veranstaltungen und Ausstellungen, dem Bereitstellen von Arbeits-, Atelier- und Studioflächen sowie der Zurverfügungstellung eines Raums des Austauschs und der Diskussion. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.